STÄNDER FÜR TRETROLLER & E-SCOOTER
Tretroller haben sich längst von beliebtem Kinderspielzeug zu einer nachhaltigen Fortbewegungsalternative entwickelt. Mit dem zunehmenden Einsatz von E-Scootern, insbesondere in Großstädten für touristische Erkundungstouren, sind sie für manche jedoch zu einem Ärgernis geworden. Herkömmliche Fahrradständer eignen sich leider nicht für das sichere Parken von Rollern, was dazu führt, dass die Roller häufig wahllos abgestellt werden oder sogar in Flüssen landen. Dem entgegenzuwirken, setzen z.B. Anbieter von Miet-Scootern auf spezielle Abstell-Sammelstationen in Form von Roller-Ständer, um ein ordnungsgemäßes Parken zu gewährleisten. Und auch öffentliche Einrichtungen bieten neben Fahrradständern spezielle Roller-Ständer für E-Scooter mit Lademöglichkeit an.
Robuste Ständer für Tretroller und E-Scooter
Entdecken Sie in unserem Onlineshop robuste Ständer für Tretroller und elektrische Roller – sowohl in mobiler Ausführung als auch zur festen Montage erhältlich. Eine integrierte Verriegelungstechnik gewährleistet nicht nur einen sicheren Stand der Roller oder Scooter, sondern schützt auch vor unerwünschten Umkippen und Diebstahl. Speziell für E-Scooter bieten wir zudem Ständer mit integrierter Lademöglichkeit an.
Vielseitige Einsatzmöglichkeiten für Roller-Ständer
Immer mehr Verleiher von E-Scooter errichten an wichtigen Plätzen (z.B. in der Altstadt) Abstellsammelstationen, um zu verhindern, dass E-Scooter nicht sachgerecht geparkt werden und womöglich Fußgänger oder Rollstuhlfahrer behindern.
Aber auch für andere Einsatzorte eignen sich die Roller-Ständer aus unserem Onlineshop:
- E-Scooter-Verleihunternehmen
- Fußgängerzonen & öffentliche Plätze
- Schulen, Universitätscampus & andere Bildungseinrichtungen
- Museen, Bibliotheken & andere öffentliche Einrichtungen
- Verwaltungsgebäude
- Schwimmhallen, Fitnessstudios, Sportplätze
- Supermärkte & Einkaufscentren
- Bürogebäude & Firmengelände
- Studentenwohnheime & andere Wohnanlagen
- Konzerthallen, Stadien, Messegelände, Erlebnisparks etc.
- Bahnhöfe & Busbahnhöfe
- Uvm.
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Schon gewusst?
Für E-Scooter, die als Elektrokleinstfahrzeuge gelten, ist kein Führerschein erforderlich und eine Helmpflicht besteht ebenfalls nicht. Dennoch gibt es wichtige Regeln zu beachten: Das Fahren eines E-Scooters ist erst ab 14 Jahren erlaubt. Die Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h darf nicht überschritten werden. Wie bei Autofahrern gelten auch für die E-Scooter-Fahrer die gesetzliche Promillegrenze sowie das Handy-Verbot während der Fahrt. Zusätzlich benötigt der E-Scooter eine Haftpflichtversicherung und das Fahren auf dem Gehweg ist untersagt.
Nicht allen ist bekannt, dass der E-Scooter nur von einer Person genutzt werden darf und ein Nebeneinanderfahren ist nicht erlaubt. Zudem muss der Roller so abgestellt werden, dass er für niemanden eine Behinderung darstellt.